Allgemeine Reisebedingungen

Als Reiseveranstalter sind wir gesetzlich verpflichtet, euch über die Bedingungen aufzuklären, unter denen ihr unser Kletterangebot bucht. Mit den folgenden Informationen klären wir euch gemäß § 651 d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum BGB über eure Rechte als Reisenden und unsere Pflichten als Reiseveranstalter auf. Wir verweisen außerdem auf das Formblatt für Reisende mit Hinweisen zu euren Rechten als Reisende.

Alle Personenbezeichnungen beziehen sich immer sowohl auf Männer als auch auf Frauen, sollte die Form einmal nur das eine oder das andere Geschlecht bezeichnen.

1. Zustandekommen des Reisevertrages

Sobald ihr einen Programmpunkt aus unserem Angebot bucht, in dem z.B. Frühstück und Übernachtung enthalten sind (also 2 verschiedene touristische Leistungen), entscheidet ihr euch für eine sogenannte Pauschalreise. In diesem Fall schließen wir einen Reisevertrag mit euch ab. Ihr geht den Vertrag ein, indem ihr das Buchungsformular ausfüllt und wir schicken euch im Gegenzug unmittelbar nach eurer Buchung eine eMail mit eurem Reisevertrag im PDF-Format.

Alle Konditionen, zu denen ihr bucht, ergeben sich aus den Informationen im Buchungs-Formular sowie aus den hier festgehaltenen Reisebedingungen. Es gelten stets die Reisebedingungen in ihrer aktuellen Form.

2. Reiseleistungen

Der Veranstalter informiert sowohl in den Kursbeschreibungen auf seiner Website als auch im Buchungsvorgang detailliert über die Bestandteile und wesentlichen Eigenschaften der Reise. Als verbindlich werden die Reiseleistungen im Buchungstool angesehen.

Sollte sich die Anzahl der Klettertage ohne Verschulden des Veranstalters (z.B. aufgrund von schlechtem Wetter) reduzieren, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Er verpflichtet sich allerdings, ein angemessenes Alternativprogramm anzubieten. Die Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Etwaige Kosten hierfür (z.B. Eintritte in die Kletterhalle) trägt der Reisende.

3. Lingua Franca

Kletterkurse werden standardmäßig auf Deutsch abgehalten. Auf Anfrage sind Kursformate in englischer Sprache möglich.

4. Teilnahme von Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzt unter anderem die Fähigkeit voraus, sich zu Fuß durch unwegsames Gelände zum Kletterfelsen zu bewegen und eignet sich daher nur bedingt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. 

Die Teilnahme von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist nur unter Vorbehalt und nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.

5. Rücktritt von der Reise durch den Teilnehmenden

Auch nach Abschluss des Reisevertrags habt ihr das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, also eure Reise zu stornieren. In dem Fall behalten wir dann allerdings einen Teil der Teilnahmegebühr ein:

  • bis 14 Tage vor Reiseantritt: 20% der vollständigen Teilnahmegebühr
  • bis 2 Tage vor Reiseantritt: 80% der vollständigen Teilnahmegebühr
  • danach: 100% der vollständigen Teilnahmegebühr


Die Stornierung einer bereits gebuchten Reise durch den Teilnehmenden muss in schriftlicher Form erfolgen (eMail, Signal-Nachricht).

6. Absage der Reise durch den Veranstalter

Der Veranstalter hat das Recht, die Reise aufgrund von schlechtem Wetter oder zu geringen Anmeldezahlen abzusagen. In dem Fall erhaltet ihr die komplette bisher gezahlte Teilnahmegebühr zurück.

Mindestteilnehmerzahl

Als Reiseveranstalter behalten wir uns das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen nicht erreicht werden sollte.

Die Teilnehmenden werden bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Veranstalter informiert, wenn die Veranstaltung aufgrund von zu wenigen Anmeldungen nicht stattfinden kann.

7. Pass- und Visumserfodernisse

Der Veranstalter bietet Reisen innerhalb von Deutschland und anderen EU-Ländern an. Für Bürger von EU-Ländern bestehen keine Visumserfordernisse für die Zielländer unserer Veranstaltungen.

Für die Einreise in die Zielländer unserer Veranstaltungen braucht ihr entweder

  • einen Personalausweis,
  • einen vorläufigen Personalausweis,
  • einen Reisepass,      oder
  • einen vorläufigen Reisepass


Bürgern anderer Staaten erteilen wir auf Anfrage Auskunft über etwaige Pass- und Visumserfordernisse. Nach Erfüllung der Informationspflicht liegt es dann in der Verantwortung des Teilnehmenden, für die Vorraussetzungen der Reiseteilnahme zu sorgen.

8. Gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Folgende gesundheitspolizeilichen Formalitäten (Impfpflicht, Gesundheitszertifikate, Quarantäneauflagen, etc.) liegen für die Zielländer unserer Veranstaltungen vor:

Deutschland: keine Einreisevorschriften

Italien: keine Einreisevorschriften

Frankreich: keine Einreisevorschriften


Es empfiehlt sich jedoch, sich über Impfempfehlungen für die jeweiligen Reisegebiete im Vorfeld zu erkundigen. Auskunft geben u.a. der ADAC und das Auswärtige Amt.

9. Versicherungen

Krankenversicherung


Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine in Deutschland gültige Krankenversicherung abzuschließen. 

Grundsätzlich besteht für jede Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert ist, auch in den Zielländern unserer Veranstaltungen ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis gilt eure europäische Krankenversichertenkarte (EHIC).


Unfallversicherung


Um Kosten vorzubeugen, die durch die Überführung in das Heimatland aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod entstehen, kann es für euch sinnvoll sein, eine entsprechende Auslands- oder Unfallversicherung abzuschließen. 

Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.


Reiserücktrittversicherung


Um Kosten vorzubeugen, die aus dem Rücktritt von der Reise durch den Teilnehmenden entstehen, kann es für euch sinnvoll sein, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. 

Hier liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Teilnehmenden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.